Auf der sicheren Seite
Sie sind dringend auf die finanzielle Unterstützung nach dem BAföG angewiesen. Ihr BAföG-Antrag endete aber mit einer Enttäuschung für Sie, hier einige typische Fallbeispiele, bei denen ich Ihnen helfen kann:
- Ihr Fachrichtungswechsel wurde nicht anerkannt
- Ihnen wurde kein „elternunabhängiges BAföG“ gewährt
- Ihnen wird eine Überschreitung der Regelstudienzeit nicht anerkannt
- Sie haben Probleme mit Ihrem BAföG-Folgeantrag
- nach einem Bachelorabschluss steht die Förderung des Masterstudiengangs in Frage
- nach einem Studienabbruch (exmatrikuliert) wird Ihnen die Weiterförderung versagt
- Ihr Hinzuverdienst ist dem BAföG-Amt zu hoch
- Ihnen wird nach einem Datenabgleich vorgeworfen, Ihr Vermögen zu gering angesetzt zu haben (Überschreitung des Freibetrags) und das BAföG-Amt verlangt eine Rückzahlung
- Förderung nach dem BAföG wird Ihnen für eine Ausbildung im Ausland nicht gewährt
Was können Sie nun tun? Welcher nächste Schritt erhöht Ihre Chancen, in einem zweiten Anlauf zum gewünschten Erfolg zu kommen?
Mit meinen fundierten Rechtskenntnissen im Ausbildungsförderungsrecht kann ich Sie auf dem Weg durch das komplexe Verfahren begleiten. Als ehemalige Leiterin eines Amtes für Studienfinanzierung (BAföG-Amt) bin ich mit den typischen Nöten der Studierenden und deren Eltern vertraut. Ich kann einschätzen, wann ein Widerspruch gegen einen BAföG-Bescheid oder im späteren Verlauf vielleicht sogar eine Klage sinnvoll ist und in welchen Fallkonstellationen zunächst das Gespräch mit dem BAföG-Amt der richtige Schritt ist.
Noch bevor Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen, können Sie sich hier einen Überblick über den möglichen Rechtsweg und die Ihnen entstehenden Kosten verschaffen.