
RA Helga Abtt-Schmidt
Ausbildungsförderung durch den Staat ist mir aus persönlichem Erleben ein Herzensthema. Ich konnte dank dieser Förderung mein Hochschulstudium absolvieren. Fast 30 Jahre Beratungserfahrung im Sozialrecht haben fortan meinen beruflichen Weg bestimmt. Auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist in die gesetzliche Systematik des Sozialrechts eingegliedert. In diesem breit gefächerten Rechtsgebiet sah und sehe ich mich am richtigen Platz, um Ratsuchende durch den Dschungel der staatlichen Leistungsverwaltung zu führen.
Bis heute betrachte ich die Beratung junger Menschen hinsichtlich einer staatlich geförderten Ausbildung als eine besonders reizvolle und gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe. Dabei ist für mich der Zugang zu Studierenden auf Augenhöhe eine Selbstverständlichkeit. Meine beiden Söhne und ihr Umfeld vermitteln mir zusätzlich immer wieder inspirierende Perspektiven in Herausforderungen und Gestaltungsräume junger Erwachsener.

RA Gottfried Krebs
Als ich mein Studium der Rechtswissenschaften 1980 in Freiburg im Breisgau begann, bewohnte ich zunächst ein Zimmer in den Räumlichkeiten eines ehemaligen BAföG-Amts. Damit war wohl meine berufliche Zukunft schon vorbestimmt.
Schon direkt nach Abschluss meines Studiums der Rechtswissenschaften lag der Schwerpunkt meiner Berufstätigkeit im weiten Feld des Sozialrechts. Diese Erfahrungen ebneten mir nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten den Weg, für das Bundesland Thüringen im neu gegründeten Studierendenwerk ein Amt für Ausbildungsförderung aufzubauen.
Da ich meine Arbeit für junge aufstrebende Menschen immer als sehr sinnstiftend empfunden habe, leitete ich das Amt an mehreren Standorten im Land über 30 Jahre mit Engagement und Freude.
Nach dem Ende meiner Tätigkeit für das Studierendenwerk möchte ich meine langjährige Berufserfahrung in der staatlichen Ausbildungsförderung nunmehr als Rechtsanwalt zum Wohle der Studierenden und deren Eltern zur Verfügung stellen. Meine anwaltliche Tätigkeit betrachte ich dabei nicht als „Seitenwechsel“, sondern als wichtige Unterstützung der Ratsuchenden bei der Verwirklichung „ihres“ Anspruchs auf staatliche Finanzierung ihrer Ausbildung im Rahmen des BAföG.
