Typische BAföG-Fragen



Es gibt Basisfragen, die jeder BAföG-Ratsuchende einmal stellt. Natürlich gelten nicht alle hier aufgeführten Fragen für jeden Ratsuchenden; aber mindestens eine dieser Fragen treibt vermutlich auch Sie um. Dann könnte der Zeitpunkt gekommen sein, dass Sie die BAföG-Rechtsberatung in Anspruch nehmen und eine bzw. einen auf BAföG-Fragen spezialisierte/n Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt einschalten:

  • Wann stelle ich einen BAföG-Antrag auf Ausbildungsförderung bzw. gibt es den richtigen Zeitpunkt?
  • Mein Antrag wurde per Bescheid „dem Grunde nach“, d.h. unabhängig vom Elterneinkommen, zurückgewiesen – und jetzt?
  • Ich habe den Eindruck, dass die Höhe der Leistung nicht korrekt berechnet wurde oder sogar den gesetzlichen Vorgaben widerspricht.
  • Meine Eltern (bzw. mein Vater oder meine Mutter) sind nicht bereit, mir genau den finanziellen Anteil an meiner Ausbildung zu zahlen, der mir im BAföG-Bescheid wegen des Einkommens meiner Eltern zu meinen Ungunsten abgezogen worden ist. Was muss ich tun, damit mir das BAföG-Amt Vorausleistungen gewährt?
  • Mir ist nach einem Datenabgleich die Rückforderung von früheren BAföG-Leistungen angedroht worden, weil meine Angaben zum eigenen Vermögen unvollständig gewesen sind („BAföG-Betrug“).

„Ich habe immer noch jede Menge Fragen, die ich mit meinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung nicht klären konnte. Kann ich Sie anrufen?“


Ja, das können Sie gerne tun!“ Sie können uns anrufen oder eine E-Mail schreiben. Dann vereinbaren wir einen ersten Termin. Nur ausnahmsweise ist es von Bedeutung, sich zu einer persönlichen Besprechung zu treffen.

Guter Rat muss nicht teuer sein, aber das Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte verpflichtet uns dazu, ein Honorar zu erheben. Wie wir mit den Kosten umgehen, das erfahren Sie im persönlichen Gespräch.